Genussrechte
FAirverpackt
FAQ
Hier findest du ausführliche Informationen zu unserer Kampagne „Genussrechte FAIRverpackt“.
https://genussrechte.org/fairverpackt/
Was sind Genussrechte?
Genussrechte sind eine Möglichkeit, ein Unternehmen finanziell zu unterstützen und sich an seinem Erfolg zu beteiligen.
Wenn Du Genussrechte zeichnest, stellst Du dem Unternehmen Geld zur Verfügung. Im Gegenzug kannst Du eine vorher festgelegte Rendite aus dem Firmengewinn erhalten, zum Beispiel in Form von Zinsen oder einer Gewinnbeteiligung.
Genussrechte sind keine Spende. Du gibst Dein Geld also nicht einfach weg. Sie sind aber auch kein normales Darlehen wie bei einer Bank. Du wirst nicht automatisch Miteigentümer und hast in der Regel kein Stimmrecht im Unternehmen.
Wichtig ist: Genussrechte sind mit Chancen und Risiken verbunden. Läuft das Unternehmen gut, kannst Du davon profitieren. Macht das Unternehmen Verluste, kann sich der Wert Deiner Beteiligung verringern. Im schlimmsten Fall kannst Du das eingesetzte Geld ganz oder teilweise verlieren. Nach einem Verlustjahr werden die Genussrechte aus anschließenden Gewinnen bis zu 100% wieder aufgefüllt.
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Wie sind die FAIRverpackt-Genussrechte ausgestaltet?
Es handelt sich um einen Vertrag mit einer festen jährlichen Verzinsung. Diese Verzinsung ist vom Gewinn von FAIRverpackt abhängig.
Wenn FAIRverpackt einen wirtschaftlichen Verlust macht, kann die Verzinsung ausgesetzt werden.
Die Verzinsung der Genussrechte kann in bar oder in Naturalien ausgezahlt werden. Du wählst bei der Unterzeichnung der Genussrechte, für welche Form der Verzinsung Du Dich entscheidest.
Die Mindestlaufzeit beträgt 8 Jahre. Zum Ende der Laufzeit ist eine aktive Kündigung erforderlich.
Die Genussrechte können an Dritte, wie z.B. Verwandte, übertragen, verkauft oder vererbt werden. Dafür ist die Zustimmung von FAIRverpackt erforderlich.
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Wie funktioniert die Verzinsung der Genussrechte?
Die Genussrechte werden jährlich verzinst. Die Höhe der Verzinsung ist im Vertrag festgelegt und beträgt entweder 5,5 % Naturalzins oder 3,5 % Barverzinsung. Sie hängt außerdem davon ab, wie sich FAIRverpackt wirtschaftlich entwickelt.
Wenn FAIRverpackt in einem Jahr einen Verlust macht, kann die Verzinsung für dieses Jahr ausgesetzt werden. Das bedeutet: In diesem Fall wird für dieses Jahr keine Rendite ausgezahlt.
Du kanns wählen, wie Du Deine Verzinsung erhalten möchtest: entweder in Geld (Barverzinsung) oder in Naturalien. Naturalien können zum Beispiel Waren oder Gutscheine von FAIRverpackt sein. Für welche Variante Du Dich entscheidest, legst Du bei der Zeichnung der Genussrechte fest.
Du kannst während der Laufzeit die Art der Verzinsung ändern
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Wie werden die Erträge aus den Genussrechten versteuert?
Erträge aus Genussrechten müssen versteuert werden. Dazu gehören die Zinsen, die Du für Deine Genussrechte erhältst.
FAIRverpackt ist verpflichtet, bei Auszahlung der Zinsen die Kapitalertragssteuer von 25% als Quellensteuer sowie den Soli und ggf. die Kirchensteuer jedes Anlegers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dies wird Dir aber in einer Steuerbescheinigung bestätigt. Dadurch kannst Du diese Steuer Dir ggf. wiedererstatten lassen (bei weniger als 1.000 € Zinserträgen/Jahr bzw. 2.000 € bei zusammen veranlagten Paaren).
FAIRverpackt kann leider keine Freistellungsaufträge annehmen. Das bedeutet: Du kannst FAIRverpackt keinen Freistellungsauftrag erteilen, um den Steuerabzug zu vermeiden.
Die Zinsen musst Du in Deiner persönlichen Steuererklärung angeben.
Falls du eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Deinem zuständigen Finanzamt erhältst, kannst du diese bis zum Ende des Jahres vorlegen. Dann wir für dich in diesem Jahr keine Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt.
Bei genauen steuerlichen Fragen solltest Du Deinen Steuerberater fragen, da FAIRverpackt keine steuerliche Beratung durchführt.
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Bekomme ich zum Ende der Laufzeit mein eingezahltes Geld zurück?
Wenn alles nach Plan läuft, wird Dir frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit (Du kannst ab dann jeweils mit 1 Jahr Kündigungsfrist zum Jahresende kündigen) der eingezahlte Betrag wieder ausgezahlt.
Der Wert der Genussrechte kann sich während der Laufzeit jedoch verändern. Wenn FAIRverpackt Verluste macht, kann sich der Wert verringern.
Das bedeutet: Zum Zeitpunkt der Auszahlung kann der Betrag niedriger sein als der Betrag, den Du ursprünglich eingezahlt hast. Du kannst aber warten, bis der Wert der Genussrechte durch anschließende Jahresgewinne wieder auf 100% aufgewertet ist.
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Das Beste!
Kann ich meine Genussrechte einfach verkaufen oder übertragen?
Genussrechte sind nicht frei handelbar, aber können – mit Zustimmung von FAIRverpackt – vererbt, verschenkt oder freihändig verkauft werden. Zur Erleichterung der richtigen Abwicklung stellt FAIRverpackt Verkaufs- und Abtretungsformulare zur Verfügung. Ist das Genussrecht auf den/die neuen/neue Inhaber*in übergegangen, wird dieser/diese in das Genussrechtsregister eingetragen, sofern er/sie seine Berechtigung hierzu durch die Kaufunterlagen/ Erbschein nachweist.
FAIRverpackt-Genussrechte: Chancen und Risiken
Genussrechte sind Risikokapital. Das bedeutet: Dein Geld liegt nicht einfach sicher auf einem Konto. Es arbeitet im Unternehmen mit.
FAIRverpackt kann dieses Geld nutzen, um Investitionen zu ermöglichen, den Übergang zu finanzieren, wichtige Strukturen zu sichern oder den Laden weiterzuentwickeln.
Dafür hast Du die Chance auf eine Rendite. Gleichzeitig trägst Du aber auch ein unternehmerisches Risiko.
Wenn FAIRverpackt wirtschaftlich erfolgreich ist und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Zinsen gezahlt werden. Diese Rendite ist jedoch nicht garantiert. Sie ist eine Chance, aber kein festes Versprechen.
Wenn FAIRverpackt Verluste macht, kann sich das auf Deine Genussrechte auswirken. Der Wert Deiner Beteiligung kann sinken. Auch Zinszahlungen können sich verzögern oder ausfallen.
Aus den Gewinnen der Folgejahre werden Verlustbeteiligungen wieder ausgeglichen und nicht gezahlte Zinsen nachgezahlt.
Im schlimmsten Fall kann Deine Einlage ganz oder teilweise verloren gehen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn FAIRverpackt in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder insolvent wird.
Deshalb solltest Du nur Geld investieren, auf das Du im Alltag nicht angewiesen bist. Also kein Geld für Miete, laufende Kosten, Deine Notfallreserve oder Ausgaben, die bald anstehen.
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Werden meine Daten vertraulich behandelt?
Ja. Deine Daten werden vertraulich behandelt.
FAIRverpackt ist Verantwortlicher im Sinne des § 4 Nr. 7 DGSVO. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung, -verarbeitung und -weitergabe ist der Genussrechtsvertrag in Verbindung mit § 6 Abs.1 b) DGSVO. Die Genussrechtsinhaber*innen haben das Recht, über bei der Firma gespeicherte Daten Auskunft und eine elektronische Übermittlung dieser Daten zu verlangen. Sie haben ferner das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung sowie die Löschung der Daten zu verlangen oder der Verarbeitung zu widersprechen. In diesem Fall ist jedoch die Durchführung des Vertrages gefährdet. Des Weiteren besteht das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, beispielsweise beim Landesbeauftragten für Datenschutz.
Deine Daten werden nur verwendet, um Deine Genussrechte zu bearbeiten und zu verwalten – einschließlich Weitergabe an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Steuerbehörden.
Deine Daten werden somit nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Marketingzwecke genutzt.
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RISIKO-HINWEIS GEMÄSS § 12 ABS. 2 UND 3 VERMÖGENSANLAGENGESET
Der Erwerb dieser Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann niedriger ausfallen.
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